• Home

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt

Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bietet kostenlose Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer an.

Gesetzlich betreute Menschen geraten – wie alle anderen Menschen auch – nicht selten in verschiedenste Verschuldungssituationen. Sollte auf Grund einer schlechten Einkommenssituation zeitnah keine Schuldenregulierung möglich sein, beantragen die Gläubiger häufig die Abgabe eines Vermögensverzeichnissees – bekannt als „Offenbarungsbescheid“. Hierzu wird ein Gerichtsvollzieher mit der Tätigkeit beauftragt. Gesetzliche Betreuer haben dann ihre Betreuten bei der Abgabe zu unterstützen. 

Die Schuldnerberatung ist ein spezialisierter Fachdienst und verfolgt das Ziel einer ganzheitlichen Beratung. Sie ist von der Bezirksregierung Düsseldorf als Verbraucherinsolvenzberatung offiziell anerkannt. Die Beratung ist kostenlos, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Gastvortrag durch die Schuldnerberatung des Diakoniewerkes 
Zeit: 9. Oktober 2025, 15 – 17 Uhr
Ort: Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid 
Beratungsdienste 
Munckelstr. 32
45879 Gelsenkirchen
Sitzungsraum 3. OG 

Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer 0209 160-9103 erforderlich.

Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es die Möglichkeit zur Klärung weiterer persönlicher Fragestellungen und eines Erfahrungsaustauschs. 

Zurück